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Anstatt sich am Dienstagmorgen freiwillig ins Darmstädter Gefängnis zu begeben, tauchte DSDS-Vize Menowin Fröhlich unter. Doch schon am Mittwochabend konnte er in Dortmund gefasst werden.
Menowin Fröhlich war 2009 auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden, hätte sich jedoch alle 14 Tage bei seinem Bewährungshelfer melden müssen. Menowin schwänzte die Termine jedoch häufig. Vor allem nachdem er den zweiten Platz bei „Deutschland sucht den Superstar“ belegte und versuchte, sich eine Gesangskarriere aufzubauen, tauchte er gar nicht mehr bei seinem Bewährungshelfer auf. Stattdessen feierte er wilde Partys, bei denen laut seinem ehemaligen Manager auch jede Menge Groupies und Drogen im Spiel gewesen sein sollen. Deshalb verfügte das Gericht im Januar 2011, dass Menowin Fröhlich seine Rest-Haftstrafe von 313 Tagen in der JVA Darmstadt absitzen muss. Bis zum 14. Februar hätte er sich selbst ins Gefängnis begeben können, stattdessen flüchtete er und tauchte bei einem Bekannten in Dortmund unter. Sein Anwalt hatte, seit am Dienstag ein Haftbefehl gegen Menowin Fröhlich erlassen wurde, immer wieder versucht ihn zu erreichen, Menowin nahm jedoch nicht ab. Sein hoher Bekanntheitsgrad führte jedoch dazu, dass Menowin Fröhlichs Flucht nicht länger als 36 Stunden dauerte. Zeugen erkannten den DSDS-Vize bei Sonnenstudio-Besuchen in Dortmund. Am Mittwochabend gelang der Polizei dann die Verhaftung von Menowin in der Wohnung seines Freundes.
Menowin Fröhlich war im Jahr 2005 wegen mehrfachen Betruges und schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er nur teilweise absaß. Seine Anwälte fordern nun eine Begnadigung des Sängers, weil es nicht rechtens sei, ihn im Jahr 2011 für 2005 begangene Taten büßen zu lassen.